Globalisierung und Menschenrechte:

eine sozio-ökonomische Entdeckungsfahrt

Die neoliberale Form der Globalisierung stößt wegen ihrer "Menschenrechtsverletzungen"
auf zunehmende Proteste innerhalb der Zivilgesellschaft. Die Globalisierungskritiker
fordern nicht zuletzt die weltweite Respektierung bzw. Durchsetzung von
sozio-ökonomischen Kernrechten, wie z.B. das Recht auf Mindestlöhne,
das Diskriminierungsverbot von Arbeitnehmer/-innen oder
das Verbot von Kinderarbeit.

Von Karin Lukas


     Es hat sich schon herumgesprochen: die derzeitige, neoliberale Form der wirtschaftlichen Globalisierung nach der Maxime "der Markt reguliert sich selbst am besten und zum Wohlstand aller" hat laut Percy Barnevik vom World Economic Forum einige "unangenehme Nebenwirkungen". Der Neoliberalismus wirkt sich prekär auf die Politik des Nationalstaates als traditionellen Adressaten zur Einhaltung der Menschenrechte aus. Transnationale Unternehmen sind zunehmend in der Lage, nationalstaatliche Schranken zu überwinden. Der Konkurrenzdruck zwischen den Staaten, die mit billigeren Arbeitskräften und Steuervergünstigungen um ausländische Investitionen werben, wächst. Ist das wirklich eine zwar unerwünschte, aber unvermeidliche "Nebenwirkung"? Gerne wird hier übersehen, dass gewissen sogenannten Sachzwängen bewusste politische Entscheidungen vorangegangen sind.

Es ist kein Zufall, dass der Finanzmarkt als einziger nicht reguliert ist. Die Möglichkeit für Banken, Fonds und Wirtschaftsunternehmen, massive Währungsspekulationen zu betreiben und so innerhalb kürzester Zeit zu Millionengewinnen zu kommen, wird gern und oft genützt. Die Finanzkrisen in Asien und Lateinamerika wurden durch solche Spekulationen ausgelöst. Im Sommer 2001 begann auch der südafrikanische Rand unter massiven Spekulationsdruck zu geraten und eine Finanzkrise in der Region ist nicht auszuschließen. Seit Juli 2001 hat der Rand gegenüber dem Dollar bereits 40% seines Werts verloren. Und das, obwohl die Wirtschafts- und Finanzsituation Südafrikas allgemein als "sehr gut" bezeichnet werden. Der Währungsexperte der Commerzbank-Filiale in Johannesburg spricht von einem "Angriff von Spekulanten".

Durch diesen rechtsfreien Raum der Spekulation neigt sich die Waage der weltweiten Vermögensverteilung immer mehr zulasten des Südens und zugunsten der "Global Players" des Nordens. Gleichzeitig werden nationalstaatliche Sozialleistungen in Nord und Süd zulasten der sozial Schwachen, insbesondere der weiblichen Bevölkerung reduziert. Die wirtschaftliche Entwicklung entzieht sich also staatlicher Kontrolle, während ihre sozialen Folgen am Nationalstaat hängenbleiben.

Es ist weiters kein Zufall, dass Unternehmen Milliarden von Dollar unversteuert in "Steueroasen" (man denke etwa an die Insel Nauru, die allerdings nun in Gefahr schwebt, von der Financial Action Task Force der OECD mit Strafmaßnahmen belegt zu werden) lagern können. Das sind Einnahmen, die dem Staat entgehen und zu "Sparmaßnahmen" zwingen.

Und drittens scheint es nur logisch, dass zur Gewinnmaximierung die Ausdünnung von Arbeitsplätzen betrieben werden muss. Die Hoffnung einiger Regierungen, durch steuerliche Anreize für Unternehmen Arbeitsplätze zu sichern, hat sich kaum erfüllt. Seit einiger Zeit sind die Zeitungen voll von Schlagzeilen wie dieser: Kopfgelder für Manager, die die meisten ArbeitnehmerInnen entlassen (Der "Spiegel" vom 12.11. 2001). Der unregulierte Markt signalisiert also "bullige" (gute) Börsenzeiten für Unternehmen, die Rationalisierungsmaßnahmen in Form von Massenentlassungen melden. Und nicht zuletzt hält der vielgelobte internationale Wettbewerb Unternehmen auch von der Internalisierung sozialer Kosten ab, um Gewinnabstriche zu verhindern.

Studien, die das neoliberale Credo der schönen neuen Arbeitsplätze untersucht haben, urteilen sehr vorsichtig über die Beständigkeit und Qualität dieser Arbeitsplätze. Das Institute for Development Studies in Sussex (GB) konstatiert eine angewachsene Frauenerwerbstätigkeit gerade im Dienstleistungssektor mancher asiatischer Länder, bezweifelt aber die Aufstiegschancen und die Nachhaltigkeit dieser Jobs.

Nicht von ungefähr sind weltweit an die 850 "Freie Exportzonen" eingerichtet worden, in denen sich internationale Unternehmen eine industrielle Monokultur von Textil- und Elektronikfabriken zu finanziellen Sonderkonditionen (z.B. Steuerfreiheit) geschaffen haben. Dort arbeiten je nach Land 70% bis 80% junge Frauen ab 16 Jahren. Mit spätestens 25 Jahren stehen sie, völlig ausgebrannt, wieder auf der Straße. Die "Maquilladorisierung der Weltwirtschaft" ist Wirklichkeit geworden. Naomi Kleins Kultbuch "No Logo!" dokumentiert eindringlich die Ausbeutungsverhältnisse in den Fabriken großer Konzerne. Klein berichtet von wütenden ArbeiterInnen, denen das Preisschild der von ihnen zu Spottlöhnen hergestellten Waren gezeigt wurde. Das Ergebnis liegt auf der Hand: nach Schätzungen des Economist kontrollieren nur 200 Unternehmen ¼ der weltweiten Produktionskapazitäten. Unter den Top 100 Wirtschaftsmächten finden sich bereits 51 Unternehmen. Und das Bestreben mancher Regierungen, ausländische Investitionen sprichwörtlich um jeden Preis anzuziehen, macht sie verwundbarer gegenüber der Verhandlungsmacht von Unternehmen, die mehrheitlich einen "gewerkschaftsfreien Raum" vorziehen.


Die Menschenrechtslinse

     Was ist aus menschenrechtlicher Sicht gegen diese vertikale Spirale zu tun? Die Stärkung sozio-ökonomischer Menschenrechte ist dringlicher denn je. Selbst die Weltbank muss in ihrem Bericht zu Globalisierung, Wachstum und Armut (2001) zugeben, dass eine Marktöffnung ohne Begleitmaßnahmen wie etwa das Recht aller auf Bildung, Ungleichheit verstärkt. Wirtschaftliches Wachstum kommt ohne die Einhaltung der Menschenrechte nur einem kleinen Teil der Welt zugute.

Da das Fundament aller Menschenrechte die menschliche Würde darstellt, gibt der menschenrechtliche Zugang zu den bisher beschriebenen sozialen Problemen und "unerwünschten Nebenwirkungen" eine klare Antwort. Menschenrechte umfassen nicht nur das Recht auf Meinungsfreiheit, sondern auch das Recht auf Ernährungssicherheit und das Recht, sich zu Gewerkschaften zusammenzuschliessen und einen Mindestlohn zu erhalten, also menschenwürdig zu leben. Daher sind die Nebenwirkungen der neoliberalen Globalisierung aus der Menschenrechtsperspektive Verletzungen der menschlichen Würde und werden als nicht tolerierbar angesehen und sanktioniert. Die "Menschenrechtslinse" zeigt deutlich, dass solche Problematiken nicht unabänderlich oder Naturgesetze sind.

Selbst das Argument mancher Regierungen des Südens, dass die Einhaltung sozio-ökonomischer Rechte als "westlicher Luxus" zu sehen ist und ihren einzigen Wettbewerbsvorteil eliminieren würde, ist mittlerweile zu bezweifeln. Kulminiert war dieser Disput im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO), der suggeriert hat, dass es nur einen "Trade-Off" zwischen wirtschaftlichem Aufschwung durch Freihandel und der Verwirklichung sozio-ökonomischer Rechte geben kann. Durch die Geschichte dieser Debatte ist die Pattstellung auch verständlich: einige Regierungen des Nordens, deren Minister sich vorher hinter verschlossenen Türen trafen, forderten von den Regierungen des Südens die Umsetzung sozio-ökonomischer Rechte, ohne aber das Versprechen der finanziellen Unterstützung zu deren Umsetzung einzulösen und ohne die eigenen Handelsbarrieren gegenüber dem Süden abzubauen. Diese Chupze hat die Verknüpfung von Handelssanktionen und sozio-ökonomischen Rechten für die südlichen Regierungen zum Roten Tuch gemacht.

Aber was ist wirklich dran an dem Argument, dass die Einhaltung sozio-ökonomischer Kernrechte den letzten Wettbewerbsvorteil des Südens ausschalten würde? Eine Studie der OECD aus dem Jahr 1996 und deren Review aus 2001 zeigen, dass die Verwirklichung sozio-ökonomischer Kernrechte längerfristig zu nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung führt.

Wichtig und notwendig ist allerdings, dass diese Kernrechte (das Recht, Gewerkschaften zu gründen und Kollektivverträge auszuhandeln; das Verbot von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf; das Verbot von Kinderarbeit; und das Verbot von Zwangsarbeit) weltweit respektiert und durchgesetzt werden.

Ein Schritt in Richtung weltweiter Durchsetzung dieser Kernrechte ist bereits getan. Die International Labour Organization (ILO) hat 1998 eine Deklaration ("Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work") verabschiedet, die einen breiten Konsens darüber widerspiegelt, was Kernarbeitsrechte sind. Die Deklaration schreibt fest, dass die oben genannten Rechte von allen ILO Mitgliedsstaaten respektiert und realisiert werden müssen, unabhängig davon, ob sie die entsprechenden ILO Konventionen ratifiziert haben oder nicht. Das ist ein klares Signal für die Nationalstaaten: diese vier Kernrechte sind so fundamental, dass es keine Abstriche geben darf; sie sind so fundamental, dass sie unabhängig von den jeweiligen Konventionen eingehalten werden müssen.


Wohin geht die Fahrt?

     Die bisher vorherrschende Form der neoliberalen Globalisierung ruft auch innerhalb der Zivilgesellschaft immer größere Kritik hervor. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International haben mittlerweile ihre Mandate ausgeweitet, um der zunehmenden Verletzung sozio-ökonomischer Menschenrechte Rechnung zu tragen. Globalisierungskritische Bewegungen wie ATTAC ("Netzwerk für eine demokratische Kontrolle der Finanzmärkte") und neue Foren wie der Weltsozialgipfel in Porto Alegre, die eine sozial ausgewogenere wirtschaftliche Globalisierung entwickeln, wachsen und scheinen sich als neue Gegenkräfte zum wirtschaftlichen Establishment zu bilden. Diese als "Antiglobalisierer" gebrandmarkten Bewegungen agieren mittlerweile globaler und vernetzter als so mancher Großkonzern.

Mittlerweile haben aber auch manche Unternehmen erkannt, dass "gewerkschaftsfreier Raum" auch mit rechtsfreiem Raum in anderen Bereichen einhergeht, was ihnen eher ungelegen kommt. Ungenügender Schutz abgeschlossener Verträge und Investitionen, sowie die schlechte Entwicklung des "Humankapitals" lassen Staaten, die der "rule of law" anhängen, wieder attraktiver erscheinen. Auch die Wachsamkeit von NGOs und die Verbreitungsmöglichkeiten von Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen in den e-Medien hat diese vorsichtig gemacht: da ihre Marken gewisse Ideale transportieren, ist eine Imagebeschädigung für sie sehr kontraproduktiv.

Auch auf nationalstaatlicher Seite werden bereits erste Konsequenzen gezogen: der frühere IWF-Musterschüler Argentinien hat sich vom neoliberalen Wirtschaftsmodell verabschiedet. Zu hoch ist der Preis der "Strukturanpassung": mehr Arbeitslose, gekappte Sozialleistungen, tägliche Straßenproteste. Selbst der wohl berühmteste philantropische Börsenspekulant, George Soros, hat den IWF aufgefordert, an Kredithilfen nicht nur Bedingungen für Schuldner, sondern auch für Gläubiger zu knüpfen. Als Basisbedingung nennt er die "grundlegenden Menschenrechte".

Die Zeit scheint also reif für einen Paradigmenwechsel. Durch die derzeitige Form der Globalisierung gibt es zu viele Menschen auf der Verliererseite und zu wenige auf Gewinnerseite. Durch die globale Vernetzung der Zivilgesellschaft hat sich diese Tatsache weltweit verbreitet und globalen Widerstand geweckt. Je größer die Schere zwischen Arm und Reich wird, je dringlicher sich die Verteilungsfrage stellt, desto nachhaltiger müssen sozio-ökonomische Rechte eingefordert und eingehalten werden. Die Beobachtung und Publikmachung von sozio-ökonomischen Menschenrechtsverletzungen durch NGOs im Süden und Norden nimmt verstärkt zu. Der Druck auf Nationalstaaten und transnationale Unternehmen, vom neoliberalen Kurs zu abzugehen, wächst. Aussagen wie "die [neoliberale] Globalisierung ist ein Naturgesetz" oder "Globalisierung hat gewisse unangenehme Nebenwirkungen" werden nicht länger hingenommen.

Wohin auch immer die Globalisierungsfahrt gehen mag: Sozio-ökonomische Rechte sind endgültig aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht und werden den Kurs vehement mitbestimmen.


(Die Langversion dieses Beitrags erscheint demnächst im "Jahrbuch Menschenrechte 2002" bei Suhrkamp.)

Literatur


Commission on Human Rights, The Realization of Economic, Social and Cultural Rights. The relationship between the enjoyment of human rights, in particular, international labour and trade union rights, and the working methods and activities of transnational corporations (E/CN.4/Sub.2/1995/11), 1995.
Clarence J. Dias, Auswirkungen der Globalisierung auf die Menschenrechte, in: Jahrbuch Menschenrechte 2001, S. 143-154.
Chris Jochnick, The Human Rights Challenge to Global Poverty, Center for Economic and Social Rights, 2001.
Naomi Klein, No Logo!, Riemann 2001.
David Kucera, The effects of core workers rights on labour costs and foreign direct investment: Evaluating the "conventional wisdom", ILO discussion paper 2001.
OECD, Trade, Employment and Labour Standards: A Study of Core Workers’ Rights and International Trade, 1996.
OECD, International Trade and Core Labour Rights, 2001.
Amartya Sen, Ökonomie für den Menschen, Hanser 2000.
Michael Windfuhr, Soziale Menschenrechte im Welthandel, in: Jahrbuch Menschenrechte 2001, S. 155-164.
World Bank Group, Globalisation, Growth and Poverty, 2001.


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